Preise der VLH-Beratung
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge richten sich nach Ihrem Einkommen. Beratung, Erstellung und Abgabe der Steuererklärung sind inklusive.
| Nr. | von (€) | bis (€) | Beitrag / Jahr (€) |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 | 10.000 | 39,00 |
| 2 | 10.001 | 15.000 | 79,00 |
| 3 | 15.001 | 20.000 | 109,00 |
| 4 | 20.001 | 30.000 | 130,00 |
| 5 | 30.001 | 40.000 | 159,00 |
| 6 | 40.001 | 50.000 | 185,00 |
| 7 | 50.001 | 60.000 | 215,00 |
| 8 | 60.001 | 70.000 | 229,00 |
| 9 | 70.001 | 80.000 | 245,00 |
| 10 | 80.001 | 90.000 | 285,00 |
| 11 | 90.001 | 100.000 | 340,00 |
| 12 | über 100.000 | 399,00 | |
Alle Preise verstehen sich als jährlicher Mitgliedsbeitrag laut Satzung der VLH e. V. inkl. Beratung bei der Einkommensteuererklärung im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG.
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Unverbindliche Schätzung – die exakte Einstufung erfolgt durch die Beratungsstelle.
Ihr Ergebnis
Anpassung der Beitragsstufen in besonderen Fällen
Bestimmte Faktoren, wie Eigentum oder Vermietung und Verpachtung können den Mitgliedsbeitrag erhöhen. Der Beitrag erhöht sich
- um eine Stufe bei Eigentum von Grund und Boden, Gebäuden oder Gebäudeanteilen.
- um eine Stufe bei Einnahmen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, auch unbebauter Flächen.
- um drei weitere Stufen bei Einnahmen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke oder Grundstücksanteilen.
Allerdings dürfen die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir leider nicht beraten.

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